Konditionen

Eine Sitzung (Psychotherapie, Beratung, Supervision) à 60 Minuten kostet für Selbstzahler*innen CHF 180.– (inklusive Vor- und Nachbereitung).

Telefonate, Briefe und Berichte werden in Absprache separat verrechnet.

Neu können Psychotherapien mit einer ärztlichen Anordnung über die Grundversicherung abgerechnet werden. Dazu muss eine Störung mit Krankheitswert vorliegen.

Einige Zusatzversicherungen (VVG) übernehmen ebenfalls einen Teil der Psychotherapiekosten. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Bestimmungen.

Im Hinblick auf die Eingliederung in das Berufsleben junger Erwachsener kann die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen auch von der Invalidenversicherung übernommen werden.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und leiden Sie daher unter psychischen Beschwerden, kann bei der kantonalen Opferhilfe ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Die Klärung des Kostenträgers erfolgt vor Behandlunsgbeginn oder im Erstgespräch.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.

Wir stehen unter Schweigepflicht und sind den ethischen Richtlinien der Berufsverbände FSP resp. SBAP verpflichtet.